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Wie viele Urlaubstage stehen mir zu? So rechnen Sie richtig

Zwanzig, vierundzwanzig oder dreißig Tage? Wer wissen will, wie viele Urlaubstage ihm zustehen, stößt schnell auf verschiedene Zahlen. Der Grund: Das Gesetz legt nur ein Minimum fest – was in Ihrem Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag steht, kann darüber liegen. Hier erfahren Sie, wie Sie Ihren Anspruch richtig berechnen, was bei Teilzeit gilt und welche Sonderfälle es gibt.

Hinweis: Dieser Artikel gibt allgemeine Informationen zum deutschen Urlaubsrecht wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Im Zweifel hilft ein Blick in den eigenen Arbeitsvertrag oder eine Beratung durch Gewerkschaft oder Anwalt.

Der gesetzliche Mindesturlaub: 20 oder 24 Tage?

Die Grundlage ist das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Es garantiert jedem Arbeitnehmer bezahlten Erholungsurlaub. Die bekannteste Zahl lautet: mindestens 20 Urlaubstage bei einer 5-Tage-Woche. Die zweite Zahl, 24 Tage, gilt für eine 6-Tage-Woche – also wenn auch samstags regelmäßig gearbeitet wird. Der Unterschied erklärt sich so: Das Gesetz rechnet in Werktagen, und der Samstag zählt als Werktag. Vier Wochen Urlaub sind damit 24 Werktage bei sechs Arbeitstagen pro Woche – und 20 Arbeitstage bei fünf.

Entscheidend ist also nicht, ob Sie Vollzeit oder Teilzeit arbeiten, sondern an wie vielen Tagen pro Woche Sie regelmäßig arbeiten. Und: Arbeitgeber dürfen niemals weniger als das gesetzliche Minimum gewähren. Mehr ist dagegen jederzeit möglich – per Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung.

Urlaubstage berechnen: Die einfache Formel

So rechnen Sie Ihren gesetzlichen Mindestanspruch aus:

Arbeitstage pro Woche ÷ 6 × 24 = Urlaubstage (oder einfacher: Arbeitstage pro Woche ÷ 5 × 20)

Arbeitstage pro Woche Gesetzlicher Mindesturlaub
6 Tage 24 Tage
5 Tage (klassische Vollzeit) 20 Tage
4 Tage 16 Tage
3 Tage 12 Tage
2 Tage 8 Tage
1 Tag 4 Tage

Ein Beispiel: Wer drei Tage pro Woche arbeitet, hat Anspruch auf 12 Tage Urlaub (3 ÷ 5 × 20 = 12). Das sind – genau wie bei Vollzeit – vier Wochen frei, nur eben in kürzeren Wochen. Die Stundenzahl pro Tag spielt dabei keine Rolle: Wer an drei Tagen jeweils acht Stunden arbeitet, hat denselben Anspruch wie jemand, der an drei Tagen jeweils vier Stunden arbeitet.

Warum viele trotzdem 25 bis 30 Tage haben

In der Praxis gewähren viele Arbeitgeber deutlich mehr als das gesetzliche Minimum. Üblich sind 25 bis 30 Urlaubstage bei einer 5-Tage-Woche. Der Grund ist einfach: Urlaub ist ein wichtiges Argument im Wettbewerb um Fachkräfte. Schauen Sie deshalb immer zuerst in Ihren Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag – was dort steht, gilt für Sie, solange es über dem gesetzlichen Minimum liegt. Steht dort nichts, greift automatisch das Bundesurlaubsgesetz.

Wartezeit, Kündigung und anteiliger Urlaub

Wartezeit: Den vollen Jahresurlaub gibt es erst nach sechs Monaten Beschäftigung. Wer also im Januar anfängt, hat ab Juli den vollen Anspruch. Vorher entsteht der Anspruch anteilig: Für jeden vollen Beschäftigungsmonat gibt es ein Zwölftel des Jahresurlaubs.

Ausscheiden in der ersten Jahreshälfte: Endet das Arbeitsverhältnis vor dem 1. Juli und nach erfüllter Wartezeit, steht ebenfalls nur der anteilige Urlaub zu – wieder ein Zwölftel pro vollem Monat. Beispiel: Bei 24 Tagen Jahresanspruch und Austritt zum 30. Juni sind es 12 Tage.

Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte: Wer nach erfüllter Wartezeit in der zweiten Jahreshälfte ausscheidet, behält den vollen gesetzlichen Jahresurlaubsanspruch. Urlaub, der nicht mehr genommen werden kann, wird dann in Geld abgegolten.

Übertragung: Grundsätzlich muss der Urlaub im laufenden Kalenderjahr genommen werden. Eine Übertragung ins nächste Jahr ist nur in Ausnahmefällen möglich – etwa wenn dringende betriebliche Gründe oder eine Krankheit dagegenstanden. Dann muss der Resturlaub in der Regel bis zum 31. März des Folgejahres genommen werden.

Sonderfälle: Wer bekommt mehr Urlaub?

  • Schwerbehinderte: Beschäftigte mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 erhalten zusätzlich 5 Arbeitstage Zusatzurlaub pro Jahr.
  • Jugendliche: Für Auszubildende unter 18 Jahren staffelt das Jugendarbeitsschutzgesetz den Urlaub nach Alter: 30 Werktage unter 16 Jahren, 27 Werktage unter 17 Jahren, 25 Werktage unter 18 Jahren.
  • Tarifverträge: Viele Branchen regeln den Urlaub großzügiger als das Gesetz – etwa im öffentlichen Dienst, wo Beschäftigte je nach Alter 26 bis 30 Tage erhalten.
  • Krankheit im Urlaub: Wer im Urlaub krank wird und das per Attest nachweist, bekommt die Krankheitstage nicht auf den Urlaub angerechnet – sie können später nachgeholt werden.

Fazit: Erst zählen, dann im Vertrag nachsehen

Die Kurzantwort: Bei einer 5-Tage-Woche stehen Ihnen mindestens 20 Urlaubstage zu, bei einer 6-Tage-Woche 24. Bei Teilzeit rechnen Sie anteilig nach der Formel oben. Und weil viele Verträge mehr gewähren, lohnt der Blick in den eigenen Arbeitsvertrag fast immer – oft stehen Ihnen mehr Tage zu, als Sie denken.

Häufige Fragen

Zählen Samstage als Urlaubstage?

Nur, wenn Sie samstags regelmäßig arbeiten. Bei einer 5-Tage-Woche von Montag bis Freitag verbrauchen Sie für eine Urlaubswoche fünf Tage – der Samstag zählt nicht mit. Bei einer 6-Tage-Woche sind es sechs Tage pro Woche.

Verfallen ungenommene Urlaubstage am Jahresende?

Grundsätzlich ja: Urlaub muss im Kalenderjahr genommen werden. Ausnahmen gibt es bei Krankheit oder dringenden betrieblichen Gründen – dann ist eine Übertragung bis zum 31. März des Folgejahres möglich. Der Arbeitgeber muss Sie außerdem rechtzeitig darauf hinweisen, dass Urlaub zu verfallen droht.

Kann der Arbeitgeber Urlaub ablehnen?

Ja, aus dringenden betrieblichen Gründen oder wenn andere Kollegen aus sozialen Gründen Vorrang haben – etwa Eltern in den Schulferien. Willkürlich ablehnen darf er den Urlaub aber nicht, und er muss die Wünsche der Beschäftigten grundsätzlich berücksichtigen.

Bekomme ich bei Kündigung den Resturlaub ausbezahlt?

Wenn der Urlaub bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden kann, wird er in Geld abgegolten. Das gilt auch für den anteiligen Anspruch bei einem Ausscheiden in der ersten Jahreshälfte.

Maria Schneider

Maria Schneider ist Ratgeber-Autorin bei DeutschePulse. Sie schreibt praktische Anleitungen und Erklärstücke zu Alltagsfragen – vom Vertrag kündigen bis zu Regeln rund um Haus und Garten. Ihre Texte helfen Leserinnen und Lesern, schnell die richtige Antwort zu finden.

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